Lieferbedingungen
§1 Lieferbedingungen
(1) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von JeLa maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von JeLa. Änderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sind. Teillieferungen sind zulässig.
(2) Die Vereinbarung von Lieferfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch JeLa, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Abklärung aller Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ord-nungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Käufers voraus.
(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen oder JeLa die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
(5) Im Falle des Lieferverzugs ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die er JeLa nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Sofern JeLa mit dem Käufer einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen mit festen Lieferterminen abgeschlossen hat und der Käufer die Waren nicht rechtzeitig abruft, ist JeLa nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder, falls der Käufer schuldhaft gehandelt hat, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager verladen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Versicherung, Verpackung, Versand und Zollgebühren werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt, sofern wir in unserer jeweils aktuellen Preisliste nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt haben. Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Änderungen der technischen Ausführung oder des Materialpreises eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
(2) Bestellungen werden Grundsätzlich in Vorkasse bezahlt, Rechnung ist nur mit Absprache möglich.
(3) Der Besteller kann ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn wir seine Gegenforderung ausdrücklich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt wurde.
(4) Sind von Ziff. 2.2 abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart worden und werden diese nicht eingehalten, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung für alle Lieferungen zu verlangen. Liegen Umstände vor, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (wie z.B. die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen), sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen sowie die Waren auf Kosten des Bestellers sofort zurückzuholen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.